Ein Sondernutzungsrecht kann nicht selbstständig mit einer Dienstbarkeit belastet werden. Der Ausübungsbereich einer Grunddienstbarkeit kann aber eine Sondernutzungsfläche sein, die dem belasteten Sondereigentum zugeordnet ist; sie kann auch den alleinigen Ausübungsbereich darstellen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge