Begriff

Eine Sozialklausel beinhaltet das Recht des Wohnraummieters, der ordentlichen Kündigung des Vertrags zu widersprechen und die Fortsetzung zu verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Hausstands eine Härte bedeuten würde, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Geregelt ist die Sozialklausel in § 574 Abs. 1 BGB.

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