Die Sonder-AfA ist natürlich auch in Kombination mit dem Abzug des Investitionsabzugsbetrags möglich. Hier wird zunächst der Investitionsabzugsbetrag von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Vom Restwert erfolgt dann der Abzug der Regel-AfA und der Sonder-AfA.
Sonder-AfA und Investitionsabzug
Beispiel wie zuvor, jedoch hat Unternehmer C auch den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Höhe von 15.000 EUR in Anspruch genommen. Diesen nutzt er nun, um die Anschaffungskosten zu mindern (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG). Die Buchungen auf dem Konto Photovoltaikanlage sehen wie folgt aus:
Anschaffungskosten 10.7.2024 | 30.000 EUR |
– Investitionsabzugsbetrag | - 15.000 EUR |
= Buchwert nach Abzug Investitionsabzugsbetrag | 15.000 EUR |
– 50 % Sonder-AfA von 15.000 EUR | 7.500 EUR |
– AfA § 7 Abs. 1 EStG 6/240 von 7.500 EUR | 188 EUR |
= Buchwert am 31.12.2024 | 7.312 EUR |
(...) | 596 EUR |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen