Die Sonder-AfA ist natürlich auch in Kombination mit dem Abzug des Investitionsabzugsbetrags möglich. Hier wird zunächst der Investitionsabzugsbetrag von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Vom Restwert erfolgt dann der Abzug der Regel-AfA und der Sonder-AfA.

 
Praxis-Beispiel

Sonder-AfA und Investitionsabzug

Beispiel wie zuvor, jedoch hat Unternehmer C auch den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Höhe von 15.000 EUR in Anspruch genommen. Diesen nutzt er nun, um die Anschaffungskosten zu mindern (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG). Die Buchungen auf dem Konto Photovoltaikanlage sehen wie folgt aus:

 
Anschaffungskosten 10.7.2024 30.000 EUR
– Investitionsabzugsbetrag - 15.000 EUR
= Buchwert nach Abzug Investitionsabzugsbetrag 15.000 EUR
– 50 % Sonder-AfA von 15.000 EUR 7.500 EUR
– AfA § 7 Abs. 1 EStG 6/240 von 7.500 EUR 188 EUR
= Buchwert am 31.12.2024 7.312 EUR
(...) 596 EUR

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