Die Höhe der Kosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Diese Faktoren können sich bspw. durch die Höhe des Stammkapitals, die Komplexität des Sachverhalts der Einbringung und den erforderlichen Beratungsbedarf bestimmen. Mit folgenden Kosten ist zu rechnen:

  • Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags,
  • Notarkosten für die Eintragung der Umwandlung,
  • Gerichtsgebühren für die Eintragungen ins Handelsregister,
  • Kosten für das Prüfgutachten und
  • Steuerberatungskosten für die steuerliche Beratung und Anpassung der Buchhaltung (z. B. von Einnahmeüberschussrechnung zur Bilanz).

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