Der Antrag auf die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer soll elektronisch gestellt werden (§§ 87a Abs. 6, 87b AO). Eine elektronische Übermittlung ist beispielswiese über das Internetportal von "MeinElster" möglich (Formular > Anträge, Einspruch und Mitteilungen).

Der Antrag ist grundsätzlich an das Finanzamt zur richten, das aktuell für die Besteuerung der Personenhandels- oder Partnergesellschaft zuständig ist (§ 18 AO).

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