Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungseigentümer vor allem die Abrechnungen 2015 bis 2017 genehmigt haben. Das AG setzt den Wert auf 20.116,75 EUR fest. K habe nur einzelne Positionen angegriffen und seine Anfechtungsklage nur auf formale Einwände gestützt, weshalb nur 20 % des Gesamtbeitrags der Abrechnungen in Ansatz zu bringen seien.

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