Kommt der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten, bleibt der Vermieter häufig nicht nur auf den Mieten, sondern auch auf den Betriebskosten sitzen, die der Mieter eigentlich zusätzlich zur Miete zahlen sollte. So hat der Vermieter bzw. Eigentümer z. B. die Kosten für Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister, Kaminkehrer etc. weiter zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ihm von seinem Mieter erstattet werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge