Begriff

Umgestürzte Bäume, herumfliegende Dachziegel – Orkantiefs wie Lothar, Kyrill und Zeynep hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Es entstanden Sachschäden in Milliardenhöhe und aufgrund des Klimawandels wird in den nächsten Jahren mit weiteren heftigen Stürmen zu rechnen sein. Richten vom Sturm entwurzelte oder geknickte Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück an, haftet der Eigentümer nicht in jedem Fall, sondern nur dann, wenn er diese nachweislich verschuldet hat. Dies setzt voraus, dass es für ihn erkennbar war, dass der Baum den nächsten Sturm nicht überstehen würde. Die Gerichte verlangen, dass der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, indem er seinen Baumbestand regelmäßig auf Krankheit und Schäden hin überprüft.

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