Sicher muss ein Verwalter grundsätzlich kein spezialtechnisches Wissen besitzen, sollte sich allerdings ein bautechnisches Grundlagenwissen erarbeiten, um mit geschultem Auge Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeiten üblicher Art an einem Baukörper erkennen zu können. Technische Detailkenntnisse, die eine eigene Ausbildung voraussetzen, können Eigentümer aber, wie oben ausgeführt, nicht von einem Verwalter verlangen. Bautechnisch komplizierte Sanierungen sollten Fachleuten, wie z. B. Architekten, Dipl.-Ingenieuren, Bauingenieuren, Projektanten usw. durch Beschlussfassung übertragen werden, was der Verwalter tunlichst frühzeitig anzuregen hat. Ein Verwalter tut sich hier selbst keinen Gefallen, wenn er aus falsch verstandener Leistungsbereitschaft schwierige Aufträge eigenständig vorbereitet, vergibt, überwacht und Leistungen abnimmt und dabei etwaige Fehler begeht, die ihn einer Haftungsgefahr aussetzen.

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