Ställe für die Intensivtierhaltung unterliegen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ihre Errichtung und wesentliche Änderung sind nach diesem Gesetz genehmigungspflichtig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens können die betroffenen Nachbarn ihre Rechte in Form von Einwendungen geltend machen.

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