Gegen die Einzelhaltung wehren sich die Vögel nicht selten mit penetrantem Kreischen. Das kann Probleme mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung geben.

 
Praxis-Beispiel

Schrilles Pfeifen

So übersteigt nach der Rechtsprechung das schrille und über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in einer Wohnung eines ruhig gelegenen Mehrfamilienhauses gehalten wird, erheblich die in einer solchen Gegend üblichen Belästigungen durch Tiere und muss deshalb von den Nachbarn nicht hingenommen werden. Wenn andere Maßnahmen keine Abhilfe bringen, ist es nach der Rechtsprechung dem Halter sogar zuzumuten, das Tier abzuschaffen.[1]

[1] So OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.1.1990, 5 Ss (OWi) 476/89 - (OWi) 198/89 I, NJW 1990, 1677

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