Die Haltung gefährlicher Tiere ist vertragswidrig. Hierzu zählt das Halten von Haustieren, die sich im konkreten Fall als gefährlich erwiesen haben.

 
Praxis-Beispiel

Welche Tierarten als gefährlich gelten

Bestimmte Tiere wild lebender Arten gelten generell als gefährlich. Hierzu gehören folgende Tierarten: Affen (mit Ausnahme der Halbaffen und der Krallenaffen), Wildhunde, Bären, Hyänen, Wildkatzen, Krokodile, Riesenschlangen, Giftnattern, Vipern, Grubenottern, Seeschlangen, Trugnattern, Echsen, giftige Spinnen, Skorpione und Hundertfüßler.[1]

[1] Verordnung des Landes Berlin über das Halten gefährlicher Tiere wild lebender Arten v. 28.2.1996, GVBl Berlin S. 102.

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