"Stolperfalle"
Fußmatten müssen so beschaffen sein, dass Besucher nicht über sie stolpern oder daran hängen bleiben. Bei glattem Untergrund muss die Fußmatte gegen Wegrutschen gesichert sein.[1]
Auch darf zur Vermeidung des Schmutzeintrags im Treppenhaus ein trockener Putzlappen (Aufnehmer) nicht als Fußmattenersatz verwendet werden.[2]
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