Nach der Gemeinschaftsordnung sind öffentliche Abgaben, Betriebs- und die Instandsetzungskosten nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Die Verwaltungsgebühren sind zu gleichen Teilen zu tragen. Die Kosten für die Erneuerung, Erhaltung und Instandsetzung sowie den Betrieb des Aufzugs tragen nur bestimmte Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer beschließen vor diesem Hintergrund zu TOP 7: "Ab dem 01.01.2022 sollen alle zu verteilenden Kosten, welche aktuell nach Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt werden, künftig nach der beheizbaren Wohnfläche (ohne Balkone/Loggien) verteilt werden. Um die aktuelle, tatsächliche Wohnfläche aller Einheiten nach den im Objekt stattgefundenen Baumaßnahmen zu ermitteln, soll die Verwaltung einen Sachverständigen mit der Erstellung einer Wohnflächenberechnung beauftragen und diese Flächen als Berechnungsgrundlage verwenden." Zu TOP 9 bestimmen die Wohnungseigentümer die Vorschüsse für 2022. Gegen diese Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, der Beschluss zu TOP 7 sei zu unbestimmt.

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