Wohnungseigentümer K geht gerichtlich erfolgreich gegen einen Umlage-Beschluss vor, mit dem der Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme geändert wurde (nach dem Beschluss sollte nur K die Kosten für die Reparatur eines Dachs bezahlen müssen). Fraglich ist u. a., wie sich dieses Urteil auf die Klage auf Nachschuss in einem Altfall auswirkt. Der entsprechende Beschluss für das Jahr 2017 nach § 28 WEG a. F. ist im Sommer 2018 auf Grundlage des angegriffenen Umlageschlüssels gefasst worden und mittlerweile bestandskräftig.

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