Nach einer Umlagevereinbarung sind die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nach der Wohnfläche umzulegen. Die Wohnungseigentümer beschließen, diesen Umlageschlüssel in Bezug auf die Fenster zu ändern. Die Wohnungseigentümer sollen jetzt die Erhaltungskosten vollständig allein tragen müssen. Gegen diesen Beschluss gehen u. a. die Wohnungseigentümer K1 und K2 vor.

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