Überblick

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1]

Etwas anderes gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmen zur Fremdenbeherbergung bereithält, für die Vermietung von Kfz-Abstellplätzen, für die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und für die Vermietung und Verpachtung von Maschinen oder Betriebsvorrichtungen.

Der Vermieter kann allerdings auf die Steuerbefreiung verzichten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge