Wohnungseigentümer K geht gegen folgenden Beschluss vor: "Das Vorgehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Eigentümer T, die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei G und die Tätigkeit im Verfahren AG Böblingen bzw. LG Stuttgart wird genehmigt." Dieses Verfahren betrifft eine Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K. K soll eine bestimmte Gartengestaltung beseitigen. Das AG weist die Klage ab. Dagegen geht K vor.

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