Haben mehrere Wohnungseigentümer mit unterschiedlichen Prozessbevollmächtigten einen Beschluss in miteinander verbundenen Anfechtungsklagen siegreich in 1. Instanz bekämpft, ist auf Seiten der Kläger als beklagte der Berufung in der Regel nur die Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im Sinne von § 50 WEG geboten.

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