Die Wohnungseigentümer beschließen, der Verwalter solle zur Führung von Beschlussklagen befugt sein. Ferner soll er allein einen Rechtsanwalt aussuchen, mit diesem eine Strategie abstimmen, über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden und mit dem diesem eine Vergütungsvereinbarung schließen können. Wohnungseigentümer K klagt gegen das Recht des Verwalters, die Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor.

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