Überblick

Verkehrssicherungspflichten sind jedem aus dem Alltag bekannt: Wer ein Auto fährt, einen Hund spazieren führt oder giftige Chemikalien verwahrt, muss dafür Sorge tragen, dass hierdurch andere Personen, mit denen er "verkehrt", nicht zu Schaden kommen.

Dies gilt auch für Hauseigentümer, die Besucher und Passanten vor Gefahren schützen müssen, die von ihrem Grundstück ausgehen können. Andererseits stellt die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos keine Verkehrssicherungspflichtverletzung dar. Auch besteht grundsätzlich eine Eigenverantwortung des Geschädigten. Dessen Mitverschulden überwiegt oft die etwaige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht so erheblich, dass ein Schadensersatz zu versagen ist.

Wie meinte schon Kurt Tucholsky: Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist…

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