Verweigert die Verwaltung einem Wohnungseigentümer, die Belege vor der Versammlung einzusehen, liegt allein hierin kein Anfechtungsgrund gegen einen Nachschuss-Beschluss.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge