Am 14.5.2020 beschließen die Wohnungseigentümer eine Reparatur der Außenfassaden inklusive der Außenflächen der Garagen. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Zusätzlich stellt er einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die gefassten Beschlüsse außer Kraft zu setzen. Die Versammlung habe aufgrund der COVID-19-Pandemie zur Unzeit stattgefunden. Im Übrigen müssten vor den beschlossenen Maßnahmen zuerst gravierende Schäden an der Hausfassade untersucht und beseitigt werden.

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