Der Verwalter lädt mit Schreiben vom 11.6.2022 zur Versammlung am 26.6.2022. Auf der Versammlung fassen die Wohnungseigentümer mehrere Beschlüsse. Diese greift Wohnungseigentümerin K an. Sie ist der Ansicht, der Verwalter habe nicht rechtzeitig zur Versammlung eingeladen.

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