In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentümer. Der Verwalter teilt Wohnungseigentümerin K mit, sie könne an einer Versammlung, zu der sie erschienen ist, nicht teilnehmen. Als Grund gibt der Verwalter an, in der Versammlungsstätte hätten nur 5 Personen Platz. Neben ihm selbst seien aber bereits seine Mitarbeiterin Y und 3 Wohnungseigentümer vor Ort. Aus diesem Grund geht K gegen die auf dieser Versammlung gefassten Beschlüsse vor.

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