Die Gebäudeglasversicherung ist eine pauschale Versicherung, die alle oben genannten Glasarten erfasst, unabhängig von Anzahl und Größe.
Gebäudeneubauwert
Für Mehrfamilienhäuser erfolgt die Beitragsberechnung unter Zugrundelegung des Gebäudeneubauwerts. Die Versicherung erfolgt unter Berücksichtigung der Verglasungsart:
Form I: alle genannten Gläser des gesamten Gebäudes einschließlich Mehrscheiben-Isolierverglasung
Form II: alle genannten Gläser des gesamten Gebäudes ohne Mehrscheiben-Isolierverglasung
Form III: alle genannten Gläser, soweit sie zu den Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. in Treppenhäusern, Gemeinschaftskeller- und Bodenräumen, von Windfängen und Wetterschutzvorbauten)
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