Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer Verwalter V für 3 Jahre wiederbestellt haben. Das AG gibt der Anfechtungsklage statt. Der Bestellungsbeschluss widerspreche den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Verwalter habe vieles falsch gemacht. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung führten diese Fehler dazu, dass eine Weiterbestellung objektiv unvertretbar sei.

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