Neben dem Impressum ist in den Internetauftritt gemäß § 13 TMG eine Datenschutzerklärung zu integrieren. Wie das Impressum muss die Datenschutzerklärung mittels Navigationsbutton eindeutig auf jeder Seite der Homepage sicht- und erreichbar sein. Zwar kann sie mit der Impressumseite verbunden sein, der Navigationsbutton muss dann aber entsprechend eindeutig benannt werden: "Impressum/Datenschutzerklärung" oder "Impressum und Datenschutzerklärung".

Sofern personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden, muss die Datenschutzerklärung Informationen darüber enthalten, welche personenbezogenen Daten auf der Homepage erfasst werden. Zudem sind Informationen und Auskünfte darüber erforderlich, zu welchem Zweck die Datenspeicherung erfolgt. Weiter muss der Nutzer erfahren, an wen erhobene Daten möglicherweise weitergegeben werden. Fehlen darf auch nicht die Angabe, ob auf der Website ein Webanalysetool eingesetzt wird und wie der Sicherheitsstandard aufgebaut ist. Wird ein Webanalysetool eingesetzt, muss dem Nutzer bzw. Besucher der Homepage die Möglichkeit gegeben werden, der Verwendung zu widersprechen.

 

Auf Rechte nach DSGVO hinweisen

In der Datenschutzerklärung sind die Nutzer über ihre umfangreichen Rechte nach der DSGVO aufzuklären: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Übermittlung (Art. 20 DSGVO), Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO).

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