Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Der Verwalter von Sondereigentum verwaltet die Eigentumswohnung eines Wohnungseigentümers, der Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Der Verwalter übernimmt in diesem Fall die kaufmännische und technische Verwaltung der Eigentumswohnung und - soweit zulässig - auch die rechtliche Vertretung und Interessenwahrnehmung für den Eigentümer.
WEMoG
Im Zuge des WEMoG, das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist und eine Harmonisierung des Wohnungseigentums- mit dem Mietrecht mit sich bringt, hat der Verwalter von Sondereigentum in Zukunft zu beachten, dass der Mieter eines Sondereigentümers einen Anspruch auf bauliche Veränderung hinsichtlich des Einbaus einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, eines barrierefreien Aus- und Umbaus sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz hat. Daneben hat der Mieter Baumaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage zu dulden.
Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass bei vermieteten Eigentumswohnungen auch im Verhältnis zwischen vermietendem Eigentümer und Mieter künftig die in der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende Kostenverteilung maßgeblich ist.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Dieses Vertragsmuster kann als Vorlage für einen Verwaltervertrag für Sondereigentum herangezogen werden. Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und die Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse und die sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung im Einzelfall anzupassen.
Verwaltervertrag
zwischen
Frau/Herrn/Firma _____________________
– im Folgenden als Eigentümer bezeichnet –
und
Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort)
– im Folgenden als Verwalter bezeichnet –
Gegenstand dieses Vertrags ist die Verwaltung der mit der Nr. ___ in der Teilungserklärung vom _________ nebst Aufteilungsplan bezeichneten Sondereigentumseinheit des Eigentümers in der Wohnungseigentumsanlage _____________________ (Straße, PLZ und Ort). Bei dieser Sondereigentumseinheit handelt es sich um eine Wohnungseigentumseinheit/Teileigentumseinheit.
Zu der Sondereigentumseinheit gehört:
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Stellplatz/Garage mit der Nr. _____ |
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____ Keller mit der Nr. ___ |
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____ Hobbyraum mit der Nr. ___ |
Abschnitt I Laufzeit und Beendigung des Verwaltervertrags |
§ 1 Vertragslaufzeit
(1) Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am _________. Er wird für die Dauer von __ Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 2 Verwalterpflichten bei Vertragsbeendigung
(1) Im Zuge der Beendigung des Vertragsverhältnisses – unerheblich aus welchem Grund – hat der Verwalter dem Eigentümer unverzüglich sämtliche das jeweilige Mietverhältnis betreffenden Unterlagen sowie sämtliche vom Eigentümer erhaltenen Objektunterlagen an diesen herauszugeben. Entsprechendes gilt für Unterlagen, die der Verwalter in seiner Funktion als Sondereigentumsverwalter der Sondereigentumseinheit von Dritten erhalten hat.
(2) An den in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen steht dem Verwalter aus keinem Rechtsgrund ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Abschnitt II Aufgaben des Verwalters |
§ 3 Grundsätze
Dem Verwalter obliegt die Betreuung der vertragsgegenständlichen Sondereigentumseinheit im Namen und im Auftrag des Eigentümers. Er hat die nachfolgend geregelten Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in der Wohnungswirtschaft zu erfüllen.
§ 4 Vermietung
(1) Im Fall der Neuvermietung ist der Verwalter berechtigt, den Mietvertrag namens und im Auftrag des Eigentümers mit dem Mieter abzuschließen. Der Verwalter hat dabei das in Anlage I beigefügte Muster eines Mietvertrags zu verwenden, das Bestandteil dieses Vertrags ist.
(2) Im Fall der Neuvermietung obliegt dem Verwalter die Mieterakquise. Der Verwalter ist ohne entsprechenden Auftrag des Vermieters nicht berechtigt, bei der Mietersuche einen Makler zu beauftragen, es sei denn, den Eigentümer treffen insoweit keine Kosten.
(3) Der Verwalter hat sich von potenziellen Mietern eine Mieterselbstauskunft nach dem in Anlage II beigefügten Muster, das Bestandteil dieses Vertrags ist, sowie eine aktuelle Schufa-Auskunft aushändigen zu lassen.
(4) Anlässlich der Übergabe der Sondereigentumseinheit an einen Mieter, hat der Verwalter die Zählerstände abzulesen und ein sch...