Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Dieses Muster bietet unter Berücksichtigung des WEMoG eine Vertragsgrundlage für Verwalter, die mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt sind.
Verwaltervertrag und WEMoG
§ 9b Abs. 1 WEG n. F. verleiht dem Verwalter im Außenverhältnis – mit Ausnahme von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen – nahezu unbeschränkbare Vertretungsbefugnisse. Darüber hinaus wird dem Verwalter gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG n. F. eine völlig konturenlose Geschäftsführungsbefugnis verliehen, die ihn im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung ermächtigt, selbstständig Maßnahmen untergeordneter Bedeutung zu ergreifen, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen.
Keine Verwaltervollmacht mehr notwendig
Verwalter benötigen seit dem 1.12.2020 keine Verwaltervollmacht mehr. Durch den neuen § 9b WEG wird dem Verwalter eine uneingeschränkte gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsmacht eingeräumt. Einzige Ausnahme stellen Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Hat ein Geschäftspartner Zweifel an der Vertretungsmacht, kann er sich den Bestellungsbeschluss durch die entsprechende Niederschrift nachweisen lasse. Bei Grundstückskauf- und Darlehensverträgen gilt entsprechendes, auch hier dann notfalls mittels Nachweises durch die Versammlungsniederschrift.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Dieses Vertragsmuster kann als Vorlage für einen Verwaltervertrag für Wohnungseigentum herangezogen werden. Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse und die sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung im Einzelfall anzupassen.
Verwaltervertrag für Wohnungseigentum
zwischen
der Wohnungseigentümergemeinschaft _________-Straße ____, _____ (PLZ), ___________ (Ort)
– im Folgenden als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bezeichnet –
und
Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort)
– im Folgenden als Verwalter bezeichnet –
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage _________-Straße ____, _____ (PLZ), ___________ (Ort). Die Wohnanlage besteht aus:
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____ Wohnungseigentumseinheiten |
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____ Teileigentumseinheiten |
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____ Kellern |
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____ (Tiefgaragen-)Stellplätzen |
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____ Hobbyräumen |
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____ Gemeinschaftsräumen |
Alternativ
Variante 1: Bestellung durch Beschuss
(2) Herr/Frau/Firma _____________________ ist durch Beschluss zu TOP ___ der Eigentümerversammlung vom __________ für den Zeitraum vom __________ bis __________ zum Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt worden.
Alternativ
Variante 2: Bestellung mittels Teilungserklärung
Variante 2: Herr/Frau/Firma _____________________ ist auf Grundlage der Regelung in §/Abschnitt/Ziffer ____ der Teilungserklärung vom __________ (UR-Nummer ____) zum ersten Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt worden.
Der teilende Eigentümer hat durch Beschluss vom ________ diese Bestellung für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestätigt. Der Bestellungszeitraum beträgt drei Jahre ab Entstehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
(3) Die Unterzeichnung dieses Verwaltervertrags erfolgt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den gemäß § 9b Abs. 2 WEG bestimmten Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter.
Abschnitt I Laufzeit und Beendigung des Verwaltervertrags |
§ 1 Vertragslaufzeit
Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Bestellungszeitpunkt am _________. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von ___ Jahren abgeschlossen und endet somit am _________.
Alternativ
Laufzeit: Bestellungszeitraum
Variante: Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Bestellungszeitraum am _________ und endet mit Ablauf des Bestellungszeitraums.
Wird der Verwalter vorzeitig von seinem Amt abberufen, endet dieser Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Zeitpunkt der Abberufung automatisch, ohne dass es einer Kündigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf.
§ 2 Kündigungserklärung
Eine Kündigung dieses Vertrags durch den Verwalter ist entweder gegenüber dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder dem nach § 9b Abs. 2 WEG zur Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter ermächtigten Wohnungseigentümer zu erklären.
§ 3 Wiederbestellung
(1) Im Fall der Wiederbestellung des Verwalters gilt dieser Vertrag auch ...