Kurzbeschreibung

Die Wohnungseigentümer möchten in der Eigentümerversammlung über eine Aufwandsentschädigung des Verwaltungsbeirats beschließen. Diese Vorlage dient als Grundlage für eine Beschlussformulierung.

Verwaltungsbeirat

Das Gesetz behandelt das Amt des Verwaltungsbeirats als Ehrenamt, eine Vergütung ist nicht geregelt. In aller Regel wird das Amt des Verwaltungsbeirats von den betreffenden Wohnungseigentümern unentgeltlich ausgeübt. Abhängig davon aber, wie groß der Arbeitsaufwand und der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats je nach Größe der Wohnungseigentumsanlage ist, kann abweichend hiervon zwischen Verwaltungsbeirat und Eigentümergemeinschaft eine Vergütung vereinbart werden. Hierzu reicht grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss aus. Eine pauschale Entschädigung von 200 EUR je Beirat und Jahr entspricht jedenfalls ordnungsmäßiger Verwaltung.[1]

Wichtig

Gemäß § 29 Abs. 3 WEG haften die Mitglieder des Verwaltungsbeirats nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit sie unentgeltlich tätig sind! Entgeltlich tätige Verwaltungsbeitragsmitglieder haften auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

Verwaltungsbeirat, Aufwandsentschädigung

TOP XX Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat

Dem in der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählten Verwaltungsbeirat wird eine Auslagenpauschale in Höhe von ____ EUR gewährt. Die Kostenverteilung erfolgt unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Objekten. Diese Auslagenpauschale ist dabei jeweils zum Ende eines Kalenderjahrs zur Auszahlung durch den Verwalter fällig. Die interne Aufteilung dieser Auslagenpauschale erfolgt einvernehmlich unter den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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