In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es als Gremium immer nur einen Verwaltungsbeirat.[1] Auch in einer Mehrhausanlage ist es also nicht möglich, für z. B. jedes Gebäude einen Verwaltungsbeirat zu bestellen – was "Hausausschüsse" nicht ausschließt.[2]

 
Hinweis

Mehrhausanlage

In einer Mehrhausanlage kann es sich anbieten, durch Vereinbarung zu bestimmen, dass jedes Gebäude einen Verwaltungsbeirat bestimmen darf. Dazu ist anzuordnen, dass insoweit nur die Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum in dem Gebäude liegt, bei der Bestimmung "ihres" Mitglieds ein Stimmrecht haben.

[1] Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 11 Rn. 9.
[2] Hogenschurz, MietRB 2014, S. 220.

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