Die Wohnungseigentümer sollten nach oder bei der Bestellung zugleich – unter einem eigenen Tagesordnungspunkt – darüber beschließen, welcher Verwaltungsbeirat Vorsitzender und welcher Stellvertreter ist. Geschieht dies nicht, macht dies den Beschluss nicht ordnungswidrig.[1]

 

Musterbeschluss: Bestellung eines Vorsitzenden und eines Stellvertreters

TOP XX Bestellung eines Vorsitzenden und eines Stellvertreters zum Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat ________ wird zum Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, der Verwaltungsbeirat ________ zu seinem Stellvertreter ernannt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschlussvorschlag, _________ (Inhalt des Beschlussvorschlags), wurde angenommen/abgelehnt.

Ferner sollte über Ersatzmitglieder[2] im Fall des Ausscheidens eines Wohnungseigentümers beschlossen werden.

 

Musterbeschluss: Bestellung von Ersatzmitgliedern

TOP XX Bestellung von Ersatzmitgliedern des Verwaltungsbeirats

Scheidet ein Verwaltungsbeirat aus, ist ________ als neuer Verwaltungsbeirat bestellt. Ist der ausscheidende Verwaltungsbeirat Vorsitzender des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter, soll der Verwaltungsbeirat bestimmen, welche Funktion der neue Verwaltungsbeirat erhält. Auf der nächsten Eigentümerversammlung ist hierüber zu berichten. Die Wohnungseigentümer behalten sich vor, eine andere Bestimmung zu treffen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschlussvorschlag, _________ (Inhalt des Beschlussvorschlags), wurde angenommen/abgelehnt.

[1] Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 576.
[2] Siehe dazu oben Kap. 3.3.3 Ersatzmitglieder.

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