Wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, ist der Verwaltungsbeirat berechtigt, Ausschüsse zu bilden, etwa einen Bau-[1] oder einen Rechnungsprüfungsausschuss.[2]

 
Hinweis

Anzahl

Die Bestimmung der Anzahl muss lediglich den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.

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