Ein Verwalter fehlt aus rechtlichen Gründen,

  • wenn keiner bestellt wurde,
  • die Amtszeit des ordentlich Bestellten abgelaufen ist[1],
  • der alte Verwalter seine Bestellung aufgibt und sein Amt also niederlegt,
  • der alte Verwalter wegen Todes, Abberufung oder einer auflösenden Bedingung seine Eigenschaft als Verwalter rechtlich verloren hat oder
  • wenn der alte Verwalter geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig (geworden) ist.

Nimmt der ordnungsmäßig bestellte Verwalter seine Aufgaben dauerhaft und vorsätzlich im großen Umfang nicht wahr, verweigert er also die Ausübung seines Amtes, fehlt ein Verwalter aus tatsächlichen Gründen.

 
Hinweis

Tatsächliche Gründe

Ein Verwalter kann auch dann aus tatsächlichen Gründen fehlen, wenn er zwar bestellt ist, seine Aufgaben aber wegen einer Erkrankung oder länger andauernder Abwesenheit nicht wahrnehmen kann.[2]

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