Neben der formellen und inhaltlichen Prüfung muss der Verwaltungsbeirat eine "rechnerische" (buchhalterische) Prüfung der Jahresabrechnung leisten.

  • Im 1. Schritt sollte der korrekte Anschluss der angegebenen Werte an die Beträge der Jahresabrechnung über den vorhergehenden Wirtschaftsplan geprüft werden.
  • In einem 2. Schritt sollten gesondert für jeden Abrechnungsteil (Gesamt- und Einzelabrechnungen, Darstellung der Erhaltungsrücklage, Kontendarstellung) zum angegebenen Anfangsbestand die Zugänge addiert und die Abgänge subtrahiert werden, was den jeweils ausgewiesenen Endbestand ergeben muss. Für die Gesamt- und Einzelabrechnung ist zu beachten, dass in beiden Teilen nur identische Kostenpositionen mit identischen Beträgen erscheinen dürfen.
  • In einem 3. Schritt sollte geprüft werden, ob die in der Gesamt- und Einzelabrechnung enthaltenen Werte mit der Entwicklung der Rücklagen sowie der Kontendarstellung übereinstimmen.
 
Hinweis

Formel

Der Anfangsbestand auf dem Bankkonto plus Einzahlungen auf das Bankkonto minus Auszahlungen vom Bankkonto muss zum Jahresende den neuen Saldo auf dem Bankkonto ergeben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge