Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von ihrem ehemaligen Verwalter B ihr die von ihm für die Wohnungseigentumsanlage gespeicherten Buchführungsdaten in einem bearbeitungsfähigen Dateiformat zu übertragen. B weigert sich zunächst, übergibt dann aber einen USB-Stick. Dort sind alle elektronisch gespeicherten Daten inklusive aller verfügbaren Buchhaltungsunterlagen in bearbeitbaren Exceldateien zu finden. Die Parteien streiten jetzt, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge