Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermögensrecht
Nachgehend
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
III. Das Urteil ist hinsichtlich Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Aufhebung eines seinen Restitutionsantrages ablehnenden Bescheides und die Neuverbescheidung seines Antrages.
Er macht seine vermögensrechtliche Berechtigung wegen einer Schädigung verschiedener Grundstücke und beweglicher Gegenstände, welche … 1945 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone zurückließ, geltend.
Der Kläger ist ausweislich eines Erbscheines vom 13.11.1958 Alleinerbe seines Großvaters ….
Zu den vom Antrag des Kläger umfassten Vermögenswerten gehören verschiedene fand- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in den Orten Blankenburg, Michaelstein, Hessen, Börnecke, Heimburg, Hüttenrode, Altenbrak, Benzigerode, Cattenstedt, Deersheim, Derenburg, Heimburg, Osterode, Timmenrode, Treseburg, Wendefurt, Westdorf und Wienrode, einzelne Mietwohngrundstücke und Bauplätze in Blankenburg, Gast- bzw. Forsthäuser in Totenrode und Wienrode, das Große und das Kleine Schloss in Blankenburg einschließlich der Parkanlagen sowie verschiedene Inventar-, Sakral- und Kunstgegenstände.
Der Großvater des Klägers war ursprünglich Eigentümer der zurückbegehrten Vermögenswerte. Er war der Enkel des letzten Königs von Hannover, welcher seinen Thron 1866 durch die Annexion Hannovers durch Preußen verlor. Die Familie verzog nach diesem Ereignis nach Gmunden in Österreich. Der Großvater des Klägers trat zunächst 1908 als Offizier in die bayerische Armee ein. 1913 verlobte er sich dann mit der Tochter des letzten Deutschen Kaisers, Viktoria Luise, und wurde Offizier der preußischen Armee, nachdem er zuvor in der bayerischen Armee „à la suite” gestellt wurde. Nach der Eheschließung mit der Prinzessin Viktoria Luise von Preußen und der Lösung verschiedener politischer und erbrechtlicher Probleme, die mit seiner Nachfolge auf den Thron von Braunschweig unter Umgehung seines Vaters verbunden waren, konnte der Großvater des Klägers dann als Herzog zu Braunschweig und Lüneburg die Regierung in Braunschweig antreten. 1918 wurde der regierende Herzog von Braunschweig im Zuge der Errichtung einer republikanischen Regierung für ganz Deutschland abgesetzt und ging mit seiner Familie zurück nach Gmunden in Österreich. Spätestens 1932 kehrte er nach Blankenburg zurück, wo die Familie bis zum Juli 1945 lebte. Nachdem Blankenburg Teil der sowjetischen Besatzungszone wurde, zog die Familie aus Angst vor einer Verhaftung durch die sowjetische Besatzungstruppen nach Westen.
Am 30.7.1945 verfügte der Landrat des braunschweigischen Landkreises Blankenburg/Harz eine Beschlagnahme des im Kreise Blankenburg befindlichen Vermögens „mit Rücksicht darauf, dass die herzogliche Familie Blankenburg-Harz fluchtartig verlassen hat.” Durch die Abreise des früheren Herzogs von Braunschweig und Lüneburg sei bezüglich der Verwaltung seiner Güter ein Notstand eingetreten. Zum Treuhänder wurde … bestellt, welcher gegenüber dem Landrat rechenschaftspflichtig war. … erstattete dem Finanzamt Blankenburg am 26.9.1945 Bericht über seine Tätigkeit. Dort heißt es unter anderem, dass die Domänen Heimburg und Michaeistein nach der Verordnung über die Bodenreform enteignet und aufgeteilt werden. Das Große Schloss sei von der russischen Militärregierung beschlagnahmt. Die Forsten würden gesondert verwaltet und die Bankguthaben seien zum größten Teil eingefroren.
Am 6.10.1945 wurde … zum Treuhänder für die „ehemaligen Herzoglich Braunschweigischen und Henkelschen Forsten” eingesetzt, was dieser den Forstmeistern ausweislich eines Schreibens an das Forstamt Blankenburg vom 7.10.1945 umgehend mitteilte.
Ausweislich eines Schreibens des forstlichen Treuhänders … an das Forstamt Blankenburg vom 21.10.1945 wurde seit dem 15.10.1945 der Treuhänder … vom Landrat durch … als neuem Treuhänder ersetzt.
Mit Schreiben vom 8.11.1945 teilte der Landrat … mit dass seine Tätigkeit als Treuhänder für die Forsten des früheren Herzogs auf Anweisung der Provinzialverwaltung beendet sei.
Bereits am 3.11.1945 hatte sich der Treuhänder … direkt an den Forstmeister … in Heimburg gewandt und mitgeteilt, dass der Bezirkstreuhänder der „enteigneten Waldungen” bei ihm gewesen sei und eine Übernahme des herzoglichen Forstes in staatliche Verwaltung und die Aufteilung des „bisherigen herzoglichen Besitzes” geprüft werden müsse. Er bitte um Vorschläge zur Aufteilung.
Wie aus dem Rechenschaftsbericht des Treuhänders ...