2. |
Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn jemand
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3. |
Beraubung liegt vor, wenn
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4. |
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) anwesend sind. |
5. |
Der Versicherungsschutz gegen Beraubung (siehe Nr. 3) erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. |
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