Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung (Nennleistung) von mehr als 1,4 kW benötigen einen Drehstromanschluss. Das Gerät ist fest anzuschließen. Manche Wärmepumpen arbeiten mit 230 Volt, andere mit 400 Volt. Die Stromzufuhr muss entsprechend geregelt werden. Die Stromverbindung vom Verteilerkasten zur Wärmepumpe darf nur von einer Elektrofachkraft hergestellt werden.

Es ist ein eigener Zähler für die Wärmepumpe erforderlich. Die Anzahl der Schaltungen ist auf höchstens dreimal pro Stunde zu begrenzen (Forderung der TAB). Bei der Dimensionierung der Wärmepumpe sind die Sperrzeiten der Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu berücksichtigen.

Wer von einem gesonderten Wärmepumpentarif profitieren möchte, muss einen separaten Stromzähler installieren. Andernfalls könnte der Stromanbieter den günstigeren Wärmepumpenstrom nicht korrekt abrechnen. Der elektrische Anschluss muss beim zuständigen EVU angemeldet werden. Ein zugelassener Stromzähler wird dann entweder direkt vom Stromanbieter beziehungsweise Netzbetreiber oder von einem Elektro-Fachbetrieb installiert. Neben den Vorschriften des zuständigen EVU ist unbedingt die VDE 0100 zu beachten.

Eine weitere Voraussetzung für die Nutzung der Sondertarife ist zudem, dass der Stromanschluss für die Wärmepumpe über eine Steuerungsmöglichkeit für den Netzbetreiber verfügt. Dieser kann die Wärmepumpe dann je nach Auslastung des Netzes an- oder abschalten.

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