Überblick

Dass in jeder Wohnungseigentumsanlage Bedarf an der Trocknung von Wäsche der Wohnungseigentümer besteht, muss nicht thematisiert werden. Problematisch ist aber, inwieweit die Wohnungseigentümer Nutzungsregelungen an gemeinschaftlichen Trockenräumen oder sonstige Bestimmungen zu dieser Thematik innerhalb der Gemeinschaft treffen können.

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