Da die Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten sein werden, wird die Eigentümerliste bedeutungslos; allerdings bleibt sie von Bedeutung für Vereinbarungsklagen. | § 10 Abs. 2 WEG n. F. | Vor- und Nachteile der Neuregelung Exkurs: Vereinbarungsklage gemäß § 10 Abs. 2 WEG n. F. |
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