Möchte ein Wohnungseigentümer eine durch Negativbeschluss abgelehnte Verwaltungsmaßnahme durchsetzen, sieht das WEMoG ausdrücklich die Beschlussersetzungsklage vor. | § 44 Abs. 2 WEG n. F. | Beschlussersetzungsklage |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen