Dieses Gesetz ersetzt gemäß Artikel 125a Absatz 1 des Grundgesetzes in seinem Geltungsbereich das Heimgesetz in der Fassung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2971 ), zuletzt geändert am 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319, 2325).
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