Neben der Tagesordnung sind den Wohnungseigentümern weitere Unterlagen – je nach Tagesordnung – zu übersenden:

  • Jahresabrechnung

    Den Wohnungseigentümern ist die Jahresgesamtabrechnung und die für sie maßgebliche Einzelabrechnung zu übersenden.[1] Eine Übersendung auch der Jahreseinzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer ist nicht erforderlich, wenn vor der Beschlussfassung ausreichend Gelegenheit besteht, Einsicht in diese Einzelabrechnungen zu nehmen.[2]

  • Wirtschaftsplan

    Den Wohnungseigentümern ist der Jahresgesamtwirtschaftsplan und der für sie maßgebliche Einzelwirtschaftsplan zu übersenden.[3] Eine Übersendung auch der Jahreseinzelwirtschaftspläne der anderen Wohnungseigentümer ist nicht erforderlich.[4]

  • Erhaltungsmaßnahmen

    Mit dem Ladungsschreiben sollten die entsprechend eingeholten Vergleichsangebote übersandt werden. Bei größeren Erhaltungsmaßnahmen genügt die Übersendung eines Preisspiegels.[5]

  • Verwalterbestellung

    Mit dem Ladungsschreiben sind die Angebote der Verwalterunternehmen zu übersenden, mindestens sind sie namentlich bekanntzumachen nebst Angebotsspiegels, in dem die wesentlichen Eckdaten ihrer Angebote enthalten sind. Zu den mitzuteilenden Eckpunkten der Leistungsangebote gehören die vorgesehene Laufzeit des Vertrages und die Vergütung.[6]

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge