Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Gelingt dem Verwalter die fristgemäße Beauftragung eines Anwalts nicht, hat er bei Gericht Fristverlängerung zu beantragen, da ansonsten verspätetes Vorbringen zurückgewiesen werden kann und die Klage allein deshalb erfolgreich sein kann.

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