Die durch den Verwalter vertretene Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, gegen den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats vorzugehen, wenn dieser eine Versammlung einberuft.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge