Der Verwalter kündigt namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit Schreiben vom 3.9.2021 an, zu einer Versammlung am 27.10.2021 zu laden. Am 7.9.2021 verlangt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, dass der Verwalter die Versammlung bereits zum 28.9.2021 einberuft und dort über die Abberufung des Verwalters beschlossen wird.

Am 13.9.2021 lädt der Verwalter die Wohnungseigentümer entsprechend seiner Ankündigung. Auf der Tagesordnung ist als Gegenstand u. a. seine Abberufung aufgeführt. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats lädt daraufhin mit Schreiben vom 30.9.2021 zu einer außerordentlichen Versammlung am 19.10.2021 ein. Hauptgegenstand dieser Versammlung soll ein "Verwalterwechsel" sein.

Gegen diese Einberufung geht die durch den Verwalter vertretene Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung mit dem Antrag vor, dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats zu untersagen, eine Versammlung einzuberufen und durchzuführen.

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