Entscheiden sich die Wohnungseigentümer in einer bislang vollständig dezentral mit Etagenheizungen versorgten Wohnanlage für eine teilweise oder vollständige Zentralisierung der Beheizung (siehe hierzu ausführlich Kap. 2 ff.), muss die Möglichkeit des Einbaus der Zentralheizung in einem dafür geeigneten Raum gegeben sein (siehe zu dieser Problematik Kap. 3.5).

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