Beschlüsse der Wohnungseigentümer müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, ansonsten sind sie anfechtbar, wiederum aber nicht nichtig.
Fehlende Vergleichsangebote
Die Wohnungseigentümer beschließen die Durchführung einer größeren Erhaltungsmaßnahme lediglich auf Grundlage eines Angebots. Die Entscheidung der Wohnungseigentümer beruht auf unzureichenden Grundlagen, sie können ihr Ermessen nicht fehlerfrei ausüben, da sie nicht wissen, ob das Angebot angemessen ist.[1]
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